Baugutachter Kloster Lehnin
Dierk Schumacher
Bausachverständiger und Baugutachter
Kaltenhausen 7914797 Kloster Lehnin
Tel: 03382 880 90 20
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Qualifikation
- Beratender Ingenieur, Brandenburgische Ingenieurkammer
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden DIN ISO/ICE 17024 (European Certification Council)
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Gutachter für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachverständiger für Thermografie - Level I + II (European Certification Council)
- Energieberater Wohngebäude TÜV Thüringen
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kloster Lehnin steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Dierk Schumacher als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Dierk Schumacher kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kloster Lehnin, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kloster Lehnin kommen bzw. sich nicht in Kloster Lehnin auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Kloste Lehnin - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Kloster Lehnin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg. Das Kloster Lehnin ist eine ehemalige Zisterzienserabtei im Ort Lehnin. Diese Gemeinde südwestlich von Potsdam ist nach dem Kloster benannt. 1180 gegründet und im Zuge der Reformation 1542 säkularisiert, beherbergt es seit 1911 das Luise- Henrietten-Stift. Das Kloster liegt im Zentrum der Hochfläche Zauche in Wald- und wasser-reicher Umgebung rund 700 Meter vom Klostersee. Die Abtei spielte im Hochmittelalter eine wichtige Rolle beim Landesausbau der jungen Mark Brandenburg unter deren ersten Markgrafen aus dem Haus der Askanier. Neben seiner historischen kommt dem Kloster auch eine große kulturelle Bedeutung zu: Seine Kirche zählt zu den wichtigsten romanisch-gotischen Backsteinbauten in Brandenburg. Deren Rekonstruktion in den Jahren 1871 bis 1877 gilt als frühe Glanzleistung der modernen Denkmalpflege. Das Heutige Lehniner Stift sieht sich mit seinen pflegerischen, medizinischen und ausbildenden diakonischen Einrichtungen in der klösterlichen Tradition und versteht sich als Schaufenster der Evangelischen Kirche.
Bürgerservice:
Friedenstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Bauamt:
Friedenstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Bürgermeister :
Uwe Brückner (SPD)
Landkreis:
Potsdam-Mittelmark in Brandenburg
Regierungsbezirk:
Kloster Lehnin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
KFZ Kennzeichen:
PM ( Kloster Lehnin )
PLZ:
14542, 14797
Vorwahl :
03382
Einwohneranzahl:
11.195